Begabungsförderung

Kantonale Begabungsförderung
 

Kantonale Begabungsförderung ist in der Regel ab Erreichen der mCheck-Stufe 4 möglich. Sie setzt ein hohes musikalisches Interesse und die Bereitschaft zu vermehrtem Üben voraus. Es wird zwischen Förderstufe 1 und 2 unterschieden. Bei Stufe 1 kann der Subventionsanteil des Kantons an den Kosten des Instrumentalunterrichts erhöht werden, auf Stufe 2 kann zusätzlich die Lektionslänge nach Bedarf verlängert werden.

Bei entsprechender Eignung kann über die Lehrperson zuhanden der Schulleitung Begabungsförderung beantragt werden. Die Unterrichtszeiten sind individuell erweiterbar.