Tarife, Rabatte Neuenhof

Schulgeldtarife Schuljahr 2025/2026
Die aktuellen Schulgeldtarife und weitere Details finden Sie auch in unserer Broschüre  Fächerangebot Schuljahr 2025/2026.

Instrumental-/Vokalunterricht für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Altersjahr wird abhängig der Schulstufe durch die Wohngemeinde und durch das kantonale Angebot Freifach Instrumentalunterricht subventioniert.

 

Tarif 1: Für Kinder bis zum Ende der 5. Primarklasse und für Jugendliche nach der obligatorischen Schulzeit bis zum vollendeten 20. Altersjahr. 

Tarif 2: Für Kinder und Jugendliche ab der 6. Primarklasse bis zum Abschluss der obligatorischen Schulzeit. Die Tarifstufe 2 wird durch das kantonale Schulangebot Freifach Instrumentalunterricht mitsubventioniert.

Tarif 3: Für Erwachsene ab dem vollendeten 20. Altersjahr.

 

Besonderheiten
Folgende Fachbelegungen werden unabhängig der Schulstufe immer zum Tarif 1 verrechnet: Zweitinstrument und Ensembles mit weniger als sechs Kinder oder Jugendliche der 6. - 9. Schulklasse. 

 

Familienrabatt
Die Gemeinde Neuenhof gewährt Familienrabatt ausschliesslich für Einzelunterricht à 25 Minuten und Zweiergruppenunterricht à 45 Minuten. Dieser muss mit dem Formular "Gesuch einer Beitragsleistung an den Musikunterricht" bei der Finanzabteilung der Gemeinde Neuenhof beantragt werden.
Für weitere Details und für das Herunterladen des Antragsformulars klicken Sie auf "Gesuch einer Beitragsleistung an den Musikunterricht".

 

Begabungsförderung
Für besonders begabte oder motivierte Schüler/innen können über die Musikschulleitung zusätzliche Fördermassnahmen beantragt werden.
Musikschulleitung und Instrumental-lehrpersonen geben gerne Auskunft.