Gesuch Schulgeldreduktion
Gemeinde Wettingen
Gesuche um Schulgeldreduktion müssen mit dem Formular Gesuch Schulgeldreduktion der Musikschule Wettingen beantragt werden.
Gesuche mit Beginn 1. Schulsemester müssen bis 1. April, Gesuche mit Beginn 2. Schulsemester müssen bis 1. Dezember bei der Musikschule eingereicht werden. Schulgeldreduktionen werden für Musikschüler in Ausbildung bis zum vollendeten 20. Altersjahr ausschliesslich für ein Instrument und nur für Einzelunterricht à 25 Minuten oder Zweiergruppenunterricht à 45 Minuten gewährt.
Bei Quellensteuerpflicht sind die kantonalen Steuerunterlagen dem Gesuch beizulegen und müssen bis spätestens 30. April bzw. 31. Dezember der Musikschule eingereicht werden.
Auf Empfehlung der Musiklehrperson kann die Schulleitung bei besonderen Schülerleistungen Ausnahmen beantragen. Gesuch Schulgeldreduktion herunterladen.
Gemeinde Neuenhof
Bei der Finanzabteilung Gemeindeverwaltung Neuenhof kann mit dem Formular "Gesuch einer Beitragsleistung an den Musikunterricht" eine Beitragsleistung an den Musikunterricht beantragt werden. Gesuche mit Beginn ab 1. Schulsemester muss bis spätestens bis 30. April eingereicht werden und werden nur behandelt, wenn die Steuererklärung des vergangenen Jahres bis 30. April des laufenden Jahres bei der Gemeindeverwaltung Neuenhof eingereicht wurde.
Gesuche mit Beginn ab 2. Schulsemester müssen bis vor Ende des 1. Schulsemesters bei der Finanzabteilung der Gemeinde Neuenhof eingereicht werden. Für weitere Details und für das Herunterladen des Antragsformulars klicken Sie auf "Gesuch einer Beitragsleistung an den Musikunterricht".
Andere aargauer Gemeinden
Schuldgeldreduktionen sind Sache Ihrer Wohngemeinde.