Gesuch Schulgeldreduktion


Schulgeldreduktionen Gemeinde Wettingen

Auf Gesuch hin kann der Gemeinderat das Schulgeld abhängig vom steuerbaren Einkommen zusätzlich reduzieren. Gesuche um Schulgeldreduktion müssen mit dem Formular Gesuch Schulgeldreduktion der Musikschule Wettingen beantragt werden.
Gesuche mit Beginn 1. Semester müssen bis 1. April, Gesuche mit Beginn 2. Semester müssen bis 1. Dezember bei der Musikschule eingereicht werden. Schulgeldreduktionen werden für Musikschüler in Ausbildung bis zum vollendeten 20. Altersjahr ausschliesslich für ein Instrument und nur für Einzelunterricht à 25 Minuten oder Zweiergruppenunterricht à 45 Minuten gewährt.
Bei Quellensteuerpflicht sind die kantonalen Steuerunterlagen dem Gesuch beizulegen und müssen bis spätestens 30. April bzw. 31. Dezember der Musikschule eingereicht werden.

Auf Empfehlung der Musiklehrperson kann die Schulleitung bei besonderen Schülerleistungen Ausnahmen beantragen. Gesuch Schulgeldreduktion herunterladen.

 

Beitragsleistung an den Musikunterricht Gemeinde Neuenhof

Bei der Gemeindeverwaltung Neuenhof kann schriftlich mit dem Formular "Gesuch einer Beitragsleistung an den Musikunterricht" eine Beitragsleistung an den Musikunterricht beantragt werden. Das Beitragsgesuch für den Beginn des Musikunterrichts ab 1. Schulsemester muss bis spätestens bis 30. April eingereicht werden. Gesuche werden nur behandelt, wenn die Steuererklärung des vergangenen Jahres bis 30. April des laufenden Jahres bei der Gemeindeverwaltung Neuenhof eingereicht wurde.
Das Beitragsgesuch für den Beginn des Musikunterrichts ab 2. Schulsemester muss mit dem gleichen Formular bis vor Ende 1. Schulsemester bei der Gemeindeverwaltung Neuenhof eingereicht werden. Für weitere Details und für das Herunterladen des Antragsformulars klicken Sie auf "Gesuch einer Beitragsleistung an den Musikunterricht".

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