Tarife, Rabatte Wettingen

Der Instrumental- und Vokalunterricht für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Altersjahr wird abhängig von ihrer Schulstufe durch die Wohngemeinde und durch das kantonale Schulangebot Freifach Instrumentalunterricht subventioniert.

Tarif 1: Für Kinder bis zum Ende der 5. Primarklasse und für Jugendliche nach der obligatorischen Schulzeit bis zum vollendeten 20. Altersjahr. Die Tarifstufe 1 wird durch die  Gemeinde Wettingen subventioniert.

Tarif 2: Für Kinder und Jugendliche ab der 6. Primarklasse bis zum Abschluss der obligatorischen Schulzeit. Die Tarifstufe 2 wird durch die Gemeinde Wettingen und das kantonale Schulangebot Freifach Instrumentalunterricht subventioniert. 

Tarif 3: Für Erwachsene ab dem vollendeten 20. Altersjahr.

Die aktuellen Schulgeldtarife, Schulgeldreduktionen und Rabatte finden Sie auch in unserer Broschüre Fächerangebot Schuljahr 2024/2025​.

Schulgeldtarife Schuljahr 2024/2025

  

 

 

 

Besonderheiten
Folgende Fachbelegungen werden 
unabhängig der Schulstufe immer zum Tarif 1 verrechnet: Zweitinstrument und Ensembles
mit weniger als sechs Kinder oder Jugendliche der 6. - 9. Schulklasse .

 

Begabungsförderung
Für besonders begabte oder motivierte Schüler/innen können über die Musik-
schulleitung zusätzliche Fördermass-
nahmen beantragt werden. Die Musik-schulleitung und Instrumentallehrpersonen geben gerne Auskunft.

 

Familienrabatt
Wettinger Familien, bei denen zwei und mehr Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Altersjahr den kostenpflichtigen Unter-
richt der Musikschule besuchen, haben
Anspruch auf den durch den Gemeinderat festgelegten Familienrabatt:
- Bei zwei kostenpflichtigen Kindern 10 %
   auf den Totalbetrag exkl. Ensembles
- Ab drei kostenpflichtigen Kindern 15 %
   auf den Totalbetrag exkl. Ensembles
Der Familienrabatt wird bei der Schulgeld-
rechnung automatisch berücksichtigt und muss nicht beantragt werden.

 

Schulgeldreduktionen (zum Formular)
Rabatte und Schulgeldreduktionen sind Sache der Wohngemeinden. 
Auf Gesuch hin kann der Gemeinderat das Schulgeld abhängig vom steuerbaren Einkommen zusätzlich reduzieren. Gesuche um Schulgeldreduktion müssen mit dem Formular Gesuch Schulgeldreduktion der Musikschule Wettingen beantragt werden. Gesuche mit Beginn 1. Semester müssen bis 1. April, Gesuche mit Beginn 2. Semester müssen bis 1. Dezember eingereicht werden. Schulgeldreduktionen werden für Musikschüler in Ausbildung bis zum vollendeten 20. Altersjahr ausschliesslich für ein Instrument und nur für Einzelunterricht à 25 Minuten oder Zweiergruppenunterricht à 45 Minuten gewährt.  Auf Empfehlung der Musiklehrperson kann die Schulleitung bei besonderen Schülerleistungen Ausnahmen beantragen. Gesuch Schulgeldreduktion herunterladen.